Erhöhung des Mindestlohns in Luxemburg, was ändert sich?
Die Regierung hat für 2019 beschlossen, den Mindestlohn aufzuwerten. Wie sieht es konkret aus? Wer sind die bettrofene Personen? Welche Wirkungen auf meine Gehaltsabrechnung?
Erfahren Sie mehr um das Thema mit Adecco.
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Adecco Luxembourg
Neue Gesetzgebung zum Mindestlohn
Im Jahr 2019 hat das Luxemburger Gesetz die Neufestsetzung des Mindestlohns durch zwei Initiativen beschlossen:
- Die Erhöhung des Bruttosoziallohns (SSM : Salaire Social Minimum) um 2% nach der Entscheidung der Regierung, den SSM um 100 EUR zu erhöhen.
- Die Schaffung einer neuen Steuergutschrift: die CISSM (Crédit d’Impôt Salaire Social Minimum). Diese Steuergutschrift von 70 € betrifft Mitarbeiter und Auszubildende, die ein monatliches Bruttogehalt zwischen 1.500€ und 3.000€ erhalten.
Wie wirkt es sich mit meiner Adecco-Gehaltsabrechnung?
Die Maßnahmen wurden im April 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 angesetzt.
Sie unterteilten sich in 3 Gesetze, die über das Jahr 2019 verteilt sind:
- Gesetz vom 21. Dezember 2018
Erster Teil der Gehaltserhöhung (1,1% der 2% Erhöhung).
Ansetzen von Adecco im Januar 2019
- Gesetz vom 26. April 2019
Einführung der Steuergutschrift rückwirkend zum 1. Januar
Ansetzen von Adecco im Juli 2019 angewandt
- Gesetz vom 25. Juni 2019
Zweiter Teil der Gehaltserhöhung (die restlichen 0,9% der 2% Erhöhung)
Ansetzen von Adecco im September 2019 angewandt
Konkrete Beispiele und weitere Informationen unter Steuer Luxemburg oder
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